Fahrschule Frühauf in Viechtach und Bad Kötzting – Herzlich willkommen

Du suchst eine kompetente Fahrschule?

Dann sind wir Dein professioneller Ansprechpartner für Deine Führerschein-Ausbildung. Wir bieten dir Qualität, Zuverlässigkeit und Spaß bei der Ausbildung.  Durch eine zielgerichtete und klassenspezifische Schulung erlangen unsere Fahrschüler sämtliche Grundlagen für Theorie und Praxis zum Erwerb des Führerscheins.

WO

Fahrschule Patrick Frühauf

Flurstraße 15
94234 Viechtach
patrick@fahrschule-fruehauf.de

+49 175 3322533

Viechtach

Flurstraße 15
94234 Viechtach
Unterricht ist am Dienstag von 18-21 Uhr

Bad Kötzting

Am Regen 1
93444 Bad Kötzting
Unterricht ist am Mittwoch von 18-21 Uhr

Hohenwarth

Schmiedstr. 1
93480 Hohenwarth
Unterricht ist am Montag von 19:30-21 Uhr

Neukirchen b.Hl.Blut

Baderplatz 1
93453 Neukirchen n.Hl.Blut
Unterricht ist am Freitag von 18-19:30 Uhr

KLASSEN

Zweirad A, A2, A1, AM, Mofa

KLASSE AM

Zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeug

Alter: 15

Zweirädrige Kleinkrafträder

  • bbH max. 45km/h
  • Hubraum max. 50cm3 bei Verbrennungsmotor
  • Leistung max. 4kW bei Elektromotor

Dreirädrige Kleinkrafträder

  • bbH max. 45km/h
  • Hubraum max. 50cm3 bei Fremdzündungsmotoren
  • Leistung max. 4kW bei Diesel-/Elektromotor

Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge

  • bbH max. 45km/h
  • Hubraum max. 50cm3 bei Fremdzündungsmotoren
  • Leistung max. 4kW bei Diesel-/Elektromotor
  • Leermasse max. 350kg

Krafträder mit bis zu 125 ccm Hubraum und bis zu 11 kW Leistung

Alter: 16

Krafträder

  • Hubraum max. 125cm3
  • Leistung max. 11kW
  • Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1kW/kg

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern

  • Hubraum über 50cm3 (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45 km/h
  • Leistung max. 15 kW

KLASSE A2

Krafträder bis 35 kW Leistung, deren Ausgangsleistung nicht mehr als 70 kW beträgt

Alter: 18

Krafträder

  • Leistung max. 35kW
  • Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,2kW/kg
  • Nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70kW abgeleitet

KLASSE A

Krafträder sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge

Alter: 20,21 oder 24

Krafträder

  • Hubraum über 50 cm/3

oder

  • bbH über 45km/h

Dreirädrige Kraftfahrzeuge

  • Leistung über 15kW

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern

  • Hubraum über 50cm3 (bei Verbrennungsmotoren)
  • bbH über 45 km/h
  • Leistung über 15 kW

KLASSE B196

Krafträder sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge

Alter: min 25 Jahre und seit min 5 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis PKW (B oder 3)

Theorieausbildung:

4 Unterrichtseinheiten a 90 Minuten
klassenspezifischer Motorradunterricht

Praxisausbildung:

5 Unterrichtseinheiten a 90 Minuten
heißt, 10 Fahrstunden a 45 Minuten

KEINE Theorieprüfung erforderlich

KEINE Praxisprüfung erforderlich

  • Hubraum über 50 cm/3

oder

  • bbH über 45km/h

Dreirädrige Kraftfahrzeuge

  • Leistung über 15kW

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern

  • Hubraum über 50cm3 (bei Verbrennungsmotoren)
  • bbH über 45 km/h
  • Leistung über 15 kW

Nachteile gegenüber dem Führerschein A1:

  • Kein Aufstieg nach 2 Jahren auf A2 möglich
  • Nur in Deutschland gültig
  • Nicht im ausländischen Urlaub nutzbar (auch kein 125 Roller)

PKW B, BE,B96, B Automatik

KLASSE B

Kraftfahrzeuge mit bis zu 3.500 kg Gesamtmasse

Alter: 17 oder 18

Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kfz der Klassen AM,A1,A2 und A

  • zG max. 3.500kg
  • für max. 8 Personen außer dem Fahrer ausgelegt und gebaut

Anhängerregelung

  • Anhänger mit zG max. 750kg immer erlaubt
  • Anhänger mit zG max. 750 kg erlaubt, wenn zG der Fahrzeugkombination mac. 3.500 kg

Trikes dürfen im Inland gefahren werden, über 15kW Leistung aber erst ab 21 Jahren

KLASSE 96

Alter: 17 oder 18

Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhänger

  • zG Anhänger über 750 kg
  • zG Fahrzeugkombination über 3.500 kg aber max. 4.250 kg

KLASSE BE

Alter: 17 oder 18

Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger

  • zG Anhänger max. 3.500 kg

LKW C, CE, C1, C1E TRAKTOR L, T

KLASSE C1

Alter: 18

Kraftfahrzeuge mit einer Gesamtmasse zwischen 3.500 kg und 7.500 kg

Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2, A, D1, D

  • zG über 3.500 kg bis max. 7.500 kg
  • für max. 8 Personen außer dem Fahrer ausgelegt und gebaut
  • mit Anhänger bis 750 kg zG

KLASSE C1

Alter: 18

Kraftfahrzeuge der Klasse C1 mit Anhänger oder Sattelanhänger

  • mit Anhänger über 750 kg
  • tG der Fahrzeugkombination max. 12.000 kg

Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger

  • zG Anhänger über 3.500 kg
  • zG der Fahrzeugkombination max. 12,000 kg

KLASSE C

Alter: 18 oder 21

Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2, A, D1, D

  • zG über 3.500 kg
  • für max. 8 Personen außer dem Fahrer ausgelegt und gebaut
  • mit Anhänger bis 750 kg zG

KLASSE CE

Alter: 18 oder 21

Kraftfahrzeuge der Klasse C mit Anhänger oder Sattelanhänger

  • zG Anhänger über 750 kg

KLASSE L

Alter: 16

Zugmaschinen

  • für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
  • bbH max 40 km/h
  • mit Anhänger darf max. 25 km/h gefahren werden

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stabler und andere Flurförderfahrzeuge

  • bbH max. 25km/h
  • auch mit Anhänger

KLASSE T

Alter: 16

Zugmaschinen

  • für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
  • bbH max 60 km/h
  • für Fahrer unter 18 Jahren gilt: bbH max. 40km/h
  • auch mit Anhänger

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stabler und andere Flurförderfahrzeuge

  • für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
  • bbH max. 40km/h
  • auch mit Anhänger