Fahrschule Frühauf in Viechtach und Bad Kötzting – Herzlich willkommen
Du suchst eine kompetente Fahrschule?
Dann sind wir Dein professioneller Ansprechpartner für Deine Führerschein-Ausbildung. Wir bieten dir Qualität, Zuverlässigkeit und Spaß bei der Ausbildung. Durch eine zielgerichtete und klassenspezifische Schulung erlangen unsere Fahrschüler sämtliche Grundlagen für Theorie und Praxis zum Erwerb des Führerscheins.
WIR
WO
Fahrschule Patrick Frühauf
Viechtach
Flurstraße 15
94234 Viechtach
Unterricht ist am Dienstag von 18-21 Uhr
Bad Kötzting
Am Regen 1
93444 Bad Kötzting
Unterricht ist am Mittwoch von 18-21 Uhr
Hohenwarth
Schmiedstr. 1
93480 Hohenwarth
Unterricht ist am Montag von 19:30-21 Uhr
Neukirchen b.Hl.Blut
Baderplatz 1
93453 Neukirchen n.Hl.Blut
Unterricht ist am Freitag von 18-19:30 Uhr
KLASSEN
Zweirad A, A2, A1, AM, Mofa
KLASSE AM
Zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeug
Alter: 15
Zweirädrige Kleinkrafträder
- bbH max. 45km/h
- Hubraum max. 50cm3 bei Verbrennungsmotor
- Leistung max. 4kW bei Elektromotor
Dreirädrige Kleinkrafträder
- bbH max. 45km/h
- Hubraum max. 50cm3 bei Fremdzündungsmotoren
- Leistung max. 4kW bei Diesel-/Elektromotor
Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
- bbH max. 45km/h
- Hubraum max. 50cm3 bei Fremdzündungsmotoren
- Leistung max. 4kW bei Diesel-/Elektromotor
- Leermasse max. 350kg
Krafträder mit bis zu 125 ccm Hubraum und bis zu 11 kW Leistung
Alter: 16
Krafträder
- Hubraum max. 125cm3
- Leistung max. 11kW
- Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1kW/kg
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern
- Hubraum über 50cm3 (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45 km/h
- Leistung max. 15 kW
KLASSE A2
Krafträder bis 35 kW Leistung, deren Ausgangsleistung nicht mehr als 70 kW beträgt
Alter: 18
Krafträder
- Leistung max. 35kW
- Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,2kW/kg
- Nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70kW abgeleitet
KLASSE A
Krafträder sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge
Alter: 20,21 oder 24
Krafträder
- Hubraum über 50 cm/3
oder
- bbH über 45km/h
Dreirädrige Kraftfahrzeuge
- Leistung über 15kW
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern
- Hubraum über 50cm3 (bei Verbrennungsmotoren)
- bbH über 45 km/h
- Leistung über 15 kW
KLASSE B196
Krafträder sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge
Alter: min 25 Jahre und seit min 5 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis PKW (B oder 3)
Theorieausbildung:
4 Unterrichtseinheiten a 90 Minuten
klassenspezifischer Motorradunterricht
Praxisausbildung:
5 Unterrichtseinheiten a 90 Minuten
heißt, 10 Fahrstunden a 45 Minuten
KEINE Theorieprüfung erforderlich
KEINE Praxisprüfung erforderlich
- Hubraum über 50 cm/3
oder
- bbH über 45km/h
Dreirädrige Kraftfahrzeuge
- Leistung über 15kW
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern
- Hubraum über 50cm3 (bei Verbrennungsmotoren)
- bbH über 45 km/h
- Leistung über 15 kW
Nachteile gegenüber dem Führerschein A1:
- Kein Aufstieg nach 2 Jahren auf A2 möglich
- Nur in Deutschland gültig
- Nicht im ausländischen Urlaub nutzbar (auch kein 125 Roller)
PKW B, BE,B96, B Automatik
KLASSE B
Kraftfahrzeuge mit bis zu 3.500 kg Gesamtmasse
Alter: 17 oder 18
Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kfz der Klassen AM,A1,A2 und A
- zG max. 3.500kg
- für max. 8 Personen außer dem Fahrer ausgelegt und gebaut
Anhängerregelung
- Anhänger mit zG max. 750kg immer erlaubt
- Anhänger mit zG max. 750 kg erlaubt, wenn zG der Fahrzeugkombination mac. 3.500 kg
Trikes dürfen im Inland gefahren werden, über 15kW Leistung aber erst ab 21 Jahren
KLASSE 96
Alter: 17 oder 18
Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhänger
- zG Anhänger über 750 kg
- zG Fahrzeugkombination über 3.500 kg aber max. 4.250 kg
KLASSE BE
Alter: 17 oder 18
Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger
- zG Anhänger max. 3.500 kg
LKW C, CE, C1, C1E TRAKTOR L, T
KLASSE C1
Alter: 18
Kraftfahrzeuge mit einer Gesamtmasse zwischen 3.500 kg und 7.500 kg
Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2, A, D1, D
- zG über 3.500 kg bis max. 7.500 kg
- für max. 8 Personen außer dem Fahrer ausgelegt und gebaut
- mit Anhänger bis 750 kg zG
KLASSE C1
Alter: 18
Kraftfahrzeuge der Klasse C1 mit Anhänger oder Sattelanhänger
- mit Anhänger über 750 kg
- tG der Fahrzeugkombination max. 12.000 kg
Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger
- zG Anhänger über 3.500 kg
- zG der Fahrzeugkombination max. 12,000 kg
KLASSE C
Alter: 18 oder 21
Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2, A, D1, D
- zG über 3.500 kg
- für max. 8 Personen außer dem Fahrer ausgelegt und gebaut
- mit Anhänger bis 750 kg zG
KLASSE CE
Alter: 18 oder 21
Kraftfahrzeuge der Klasse C mit Anhänger oder Sattelanhänger
- zG Anhänger über 750 kg
KLASSE L
Alter: 16
Zugmaschinen
- für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
- bbH max 40 km/h
- mit Anhänger darf max. 25 km/h gefahren werden
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stabler und andere Flurförderfahrzeuge
- bbH max. 25km/h
- auch mit Anhänger
KLASSE T
Alter: 16
Zugmaschinen
- für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
- bbH max 60 km/h
- für Fahrer unter 18 Jahren gilt: bbH max. 40km/h
- auch mit Anhänger
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stabler und andere Flurförderfahrzeuge
- für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
- bbH max. 40km/h
- auch mit Anhänger